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Ablauf

Um eine Behandlung bei mir zu beginnen, vereinbaren Sie zunächst einen ersten Termin. Sie benötigen dazu keine Überweisung.

Der Erstkontakt und die Anmeldung sind nur telefonisch möglich.

telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Mi     13.00 Uhr – 13.45 Uhr
Do                      13.00 Uhr – 14.15 Uhr

In den ersten Gesprächen erfolgt zunächst die Einordnung Ihrer Beschwerden und Symptome (Diagnostik) sowie die Einschätzung, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt und damit eine Psychotherapie indiziert ist. Dazu gehört auch, die Beantwortung der Frage, ob Ihre Beschwerden mit Verhaltenstherapie sinnvoll zu behandeln sind oder ob andere Unterstützungsangebote hilfreicher wären.

Die Entscheidung für den Beginn einer Verhaltenstherapie treffen wir dann gemeinsam. Diese Form der Behandlung muss bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt werden. Auch das bereiten wir gemeinsam vor. Danach folgt dann die eigentliche Therapie. Diese umfasst mehrere Termine – angepasst an Ihre Beschwerden und den Therapiefortschritt. Die Frequenz der Sitzungen (z.B. wöchentlich, 14tägig, monatlich) erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Belastungen und Möglichkeiten.

Üblicherweise finden die Therapiesitzungen in folgenden Zeitspannen statt:

Therapiezeiten

Montag 8.00 – 13.00 Uhr und 14.30 – 17.30 Uhr Dienstag 8.00 – 13.00 Uhr und 14.30 – 17.30 Uhr Mittwoch 8.00 – 13.00 Uhr und 14.30 – 16.30 Uhr Donnerstag 8.00 – 13.00 Uhr
Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten.

Kosten

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, übernimmt diese die Behandlungskosten sowohl für die ersten Gespräche als auch für die sich anschließende Verhaltenstherapie.

Bei privaten Versicherungen können diese Leistungen ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein, was aber nicht immer der Fall ist. Informieren Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer Versicherung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Kosten komplett oder teilweise selbst zu tragen. Grundlage für meine Honorarbrechung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Psychologische Beratung und Coaching

sind keine Krankenbehandlung und werden daher von den Krankenkassen nicht übernommen. Auch hier ist die Grundlage für meine Honorarabrechnung die Gebührenordnung für Psychotherapeuten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.